Das papuanische Parlament: Die Regierung braucht keine Angst zu haben, um das Menschenrechtsgericht im papuanischen Land zu bilden

das Menschenrechtsgericht
Das Illustration Foto von dem Leiter der besonderen Gruppe des papuanischen Parlamentes, John NR Gobai (links) unterhielt sich mit dem Gruppenleiter der PAN (einer von der indonesischen Partei) Fraktion in der II Kommission, dem Guspardi (Mitte) und der Vertretung der Intan Jaya Gesellschaft, Bartolomeus Mirip. Persönliches Dokument für Jubi

Jayapura, Jubi – Der Leiter der besonderen Gruppe des papuanischen Parlamentes, John NR Gobai sagte, dass die Zentralregierung keine Angst zu haben brauchte, um das Menschenrechtsgericht beziehungsweise HAM im papuanischen Land zu bilden. Die Bildung des Menschenrechtsgerichtes im papuanischen Land wurde wichtig bewertet, weil es viele Fälle der Menschenrechtsverletzungen im papuanischen Land gab.

“Die Zentralregierung hat ein Gericht für die Straftat der Korruption [auch] ein industrielles Gericht im papuanischen Land gemacht. Warum [kann es kein] Menschenrechtsgericht in Papua [bilden]? Das Menschenrechtsgericht muss im papuanischen Land begründet werden,” sagte Gobai durch den Telefonanruf am Montag (22.8.2022).

Gobai erklärte, wenn der Menschenrechtsverletzungsfall im papuanischen Land in Makassar verurteilt würde, hätte es keine Auswirkung für die papuanische indigene Leute, besonders für die Familie des Opfers, gebracht. Die weite Entfernung zwischen Papua und Makassar in Süd-Sulawesi macht auch die Zeugen und die Opfer der Menschenrechtsverletzungen in Papua eine Schwierigkeit haben, um den rechtlichen Schutz zu bekommen.

“Die papuanische Gesellschaft als das Opfer der Menschenrechtsverletzung wartet auch noch auf die Sicherheit des Rechtes und die Lösung von verschiedenen Menschenrechtsverletzungen Fällen im papuanischen Land sein. Es wäre besser, wenn das Menschenrechtsgericht in Papua gebildet würde und die Gerichtsverhandlung des blutigen Paniai-Falles im papuanischen Land abgehalten würde,” sagte er.

Gobai dachte, dass die Regierung keine Angst zu haben brauchte, um das Menschenrechtsgericht im papuanischen Land zu begründen, weil es mit dem Mandat des Artikels von dem Gesetz Nummer 21 von 2001 über die papuanische besondere Autonomie (das Gesetz der papuanischen besonderen Autonomie) passte. Gobai sagte, dass die Zentralregierung eine Koordinierung mit dem Jayapura Amtsgericht durchführen müsste.

“Wir bitten den Präsident und den Obersten Gerichtshof, das Menschenrechtsgericht in Papua für die Verhandlung des blutigen Paniai-Falls machen zu müssen. So dass das Gerichtsverfahren des blutigen Paniai-[Falles] von der Gesellschaft geschaut werden kann, [damit] die Gesellschaft die Ernsthaftigkeit von der Regierung sehen kann, um den Menschenrechts[verletzungsfall] zu lösen [und] die Aufrechterhaltung des Rechtes und der Menschenrechte in Paniai [durchzuführen],” sagte er. (*)

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